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Eintrag Nr. 12620
Fischerei im Nationalpark Gesäuse
Übergeordnete Einträge
ID
TITEL
DATENTYP
AUTOR
JAHR
26160
Fischerei
Project
Fachbereich Naturschutz und Naturraum
2003
Weitere Informationen
http://www.parcs.at/npg/pdf_public/2020/12620_20200113_103544_Komposch2009-FischereiimNationalparkGesuse.pdf
Interne Informationen
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Externe Informationen
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Datentyp
Publication
Dateiname
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Pfad
-
Alternativ/Online Name
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Autor/Ersteller
Komposch, Christian
Medium
File (digital)
Jahr
2009
Monat
0
Aufbewahrungsort
FBN GSZO 022
Bemerkungen/Beschreibung
Sowohl aus gewässermorphologischer und fischökologischer Sicht als auch hinsichtlich ihrer Pflanzenwelt, Spinnentier- und Insektenfauna wird die Gesäuse-Enns als besonders wertvoll bis einzigartig beschrieben. Mit der Koppe und dem Bachneunauge sind zwei Schutzgüter der FFH-Richtlinie im Natura- 2000-Gebiet repräsentativ, mit dem Strömer und Huchen zwei weitere (potenzielle) in derzeit sehr niedrigen Dichten vorhanden. Der Schutz und die Förderung dieser Schutzgüter hat gemäß den Schutzerfordernissen laut FFH-Richtlinie Priorität gegenüber allen Nutzungsinteressen. Die Bachforelle, eine der sechs Leitarten in der Gesäuse-Enns, besitzt hingegen keinen gesetzlichen Schutzstatus und ist folglich aus naturschutzfachlicher Sicht nicht vorrangig zu behandeln. Der landesweit übliche und auch an der Enns praktizierte Besatz mit der gebietsfremden und potenziell invasiven Regenbogenforelle ist in der Gesäuse-Enns durch den Castingclub nicht erfolgt. Durch die flussaufwärts stattfindenden Besatzmaßnahmen mit dieser alien species sind selbige trotzdem auch im Nationalpark vertreten. Eine seitens des Castingclubs getätigte oder vorgeschlagene Hegefischerei und ein Clearing, also eine gezielte Entnahme der Regenbogenforelle im Zuge der Fliegen- und Spinnfischerei, zum Schutz der Bachforelle, werden als kaum wirksam eingestuft. Wirksame Methoden zur Zurückdrängung der Regenbogenforelle wären ein Besatzstopp dieser Art an der gesamten Enns (insbesondere flussaufwärts des Gesäuses) und die konsequente Entnahme dieses Neozoons im Zuge von Elektrobefischungen. Auch ein Monitoring mittels Angelfischerei, wie vom Castingclub Gesäuse vorgeschlagen, ist weder möglich, noch entspricht es den aktuellen Standards für quantitative Fischbestandserfassungen in Fließgewässern (Elektrofischerei). Die Erfüllung der Anforderungen an ein wissenschaftlich fundiertes und zum Teil gesetzlich gefordertes Ökologisches Monitoring ist seitens der Anglerschaft en passant nicht möglich und bedarf vielmehr ausgebildeter Spezialisten, welche unter Einsatz moderner Methoden klein(st)e Veränderungen des Ökosystems erkennen und dokumentieren. Außerhalb von Schutzgebieten nehmen ökologisch geschulte Angler durch ihre Präsenz am Gewässer vielfach eine wertvolle Kontrollfunktion ein, die es ermöglicht, offensichtliche Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Lebewelt frühzeitig zu erkennen. Im Nationalpark Gesäuse besteht hierfür kein Bedarf, da diese Funktion in umfangreicherer und stringenter Weise von geschulten NationalparkmitarbeiterInnen wahrgenommen wird. In den Bestrebungen, sportfischereiliche Tätigkeiten als Monitoring und fischökologische Regulationsmaßnahme darzustellen, muss eine Verteidigung von Eigeninteressen des Castingclubs vermutet werden. Der direkte und indirekte Einfluss der Angelfischerei in ihrer gegenwärtigen Form und beim Ausbleiben von Besatzmaßnahmen auf die geschützten Fisch- und Neunaugenarten wird als gering eingestuft. Das Vorhandensein mehrerer sensibler, gefährdeter und geschützter fluss- und flussuferbezogener Schutzgüter macht die Angelfischerei im Nationalpark Gesäuse bzw. im Natura-2000-Gebiet Ennstaler Alpen/Gesäuse jedoch zu einer konfliktbehafteten Nutzungsform. Beeinträchtigungen der zu schützenden (semi)terrestrischen Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Lebensräume durch die Angelfischerei sind gegeben; in ihrer gegenwärtigen Form wirkt sie sich unter anderem durch Vertritt und direkten Störeinfluss der Angler auf die autochthone Fauna und Flora nachteilig aus. Diese Auswirkungen der Angelfischerei im Nationalpark Gesäuse sind in Summe als gering bis mäßig und damit leicht negativ zu bewerten. Problematisch wird in diesem Zusammenhang auch ein Nachahmungseffekt seitens der nicht zum Betritt der Ennsufer berechtigten Nationalparkbesucher gesehen und der dabei entstehende Argumentationsnotstand seitens der Nationalparkverwaltung.
Abgeleitete Einträge
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